Geschäftsordnung des Schulelternrats (SER) der KGS Kirchweyhe

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Stand: Sept. 2011
 

1. Organisation

a. Nach § 94 des NSchG, setzt sich der SER aus den Vorsitzenden der Klassenelternschaften und deren Stellvertreter/innen der gesamten Schule zusammen.
b. Der Vorstand besteht aus dem/der Vorsitzende/n, seinem/r  Stellvertreter/in, sowie aus je zwei Vertreter/innen der einzelnen Schulzweige und ggf. eine/m Schriftführer/in.
c. Elternvertreter/innen der in unserer Schule angegliederten KOOP Klassen, Eltern die im Schulvorstand sind, aber nicht dem SER angehören, werden als Gäste zu den Sitzungen eingeladen.
d. Die Elternvertreter/innen von Kindern mit nicht Deutscher Staatsbürgerschaft sind voll 
stimmberechtigte SER Mitglieder.
e. Die Schulleitung wird zu einzelnen Tagesordnungspunkten eingeladen.
 

2. Aufgaben

a. Nach § 92 und § 93 NSchG bezeichneten organisatorischen Bereichen und Gliederungen erörtert 
der SER alle schulischen Fragen.
b. Probleme werden mit der Schulleitung, ggf. mit dem Schulträger und evtl. anderen involvierten Personen/Institutionen erörtert.
c. Die Schulleitung und der Schulträger, sowie die zuständige Schulbehörde haben ihm die für seine Arbeit notwendigen  Auskünfte zu erteilen und rechtzeitig Gelegenheit zur Stellungnahme und zu Vorschlägen zu geben. 
d. Der Vorstand des SER hat darauf zu achten, dass die Belange aller an der Schule vertretenen Schulformen angemessen berücksichtigt werden.
e. Mitglieder (außer Vorstandsmitglieder) des SER sind nicht befugt, Erklärungen, Stellungnahmen
im Namen des SER abzugeben
f. Weitere mögliche Themen und Aufgaben können vom SER festgelegt werden.
 

3. Wahl und Amtszeit

a. Spätestens binnen 2 Monate nach Ende der Sommerferien, tritt der SER auf Einladung (Ladefrist mind. 10 Tage) des alten SER Vorsitzende/n oder der Schulleitung zu den erforderlichen Wahlen zusammen.
b. Es wird  für jeweils  2 Schuljahre gewählt: 
° SER Vorstand: 1 Vorsitzende/r, 1 Stellvertreter/in, sowie je 1 Vertreter/in und je 1 Stellvertreter/in 
                            der Schulzweige Gymnasium, HR Klassen, und je 1 Vertreter/in für den 
                            Realschulzweig  und den Hauptschulzweig 
° Schulvorstand: 4 Vertreter/innen und 4 Stellvertreter/innen
° Gemeindeelternrat: 1 Vertreter/in und 1 Stellvertreter/in
° Kreiselternrat: 2 Delegierte zu den Wahlen
° Gesamtkonferenz: 18 Vertreter/innen und mind. 4 Vertreter/innen
° Fachkonferenzen: je 2 Vertreter/innen für die Fachkonferenzen
° sowie 2 Vertreter/innen für: Kassenprüfer, SV Kontaktperson, Präventionsrat, Runder Tisch
  gegen Rechts, …
c. Scheidet ein Mitglied des SER vorzeitig aus seinem Amt aus, so erfolgt für den Rest seiner Amtszeit
eine Nachwahl. 
d. Die Wahl erfolgt durch Akklamation, auf Verlangen eines SER Mitgliedes durch geheime Wahl.
e. Ansonsten gilt § 91, § 98 und § 175 des NSchG zur Elternwahlordnung
 

4. Vorstand

a. Der/die Vorsitzende leitet die Sitzung u./o. Verhandlung des SER
      Die Leitung kann im Einzelfall auf einzelne Mitglieder des Vorstandes übertragen werden.
b. Der/die  Vorsitzende vertritt den SER gegenüber der Schulleitung/Schulöffentlichkeit, der Gemeinde
und der Öffentlichkeit
c. Dem/der Vorsitzende/n obliegt insbesondere
-Vorbereitung und Einladung der Vorstandsmitglieder zur Vorstandsitzung
-Die Vorbereitung und Aufstellung der Tagesordnung und die Einladung der SER Mitglieder, Vorstandsmitglieder, Koop Vertreter/innen, der Schulleitung und anderer Gäste, 
-Terminierung und Absprachen (in Absprache mit der Schulleitung)
-die rechtzeitige Versendung der Einladung, Protokolle …
-Die Leitung der ca. 3-4 SER Sitzungen im Schuljahr
-Ausführung der SER - Beschlüsse , ggf. delegieren der Aufgabe an andere Vorstandsmitglieder
-Führung und Organisation des Schriftverkehrs, ggf. Aufgabe an Stellvertreter/in übergeben
d. Der Vorstand bereitet gemeinschaftlich in einer Vorstandssitzung (in Kooperation mit der Schulleitung) anstehende Themen und die nächste Sitzung vor.  
e. Der Vorstand beschließt mit einfacher Mehrheit.
f. Der Vorstand berät und verhandelt mit der Schulleitung, der  Gemeinde,  .. u.a. welche erforderlichen Einrichtungen/ Geschäftsbedarf für die Wahrnehmung der Aufgaben benötigt werden …
g. Der/die Vorsitzende übergibt seiner/m Amtsnachfolger die für seine Tätigkeiten
notwendigen Unterlagen des SER (z.B. Protokolle, Schriftverkehr, Infomaterial).
 

5. Sitzungen

a. Der SER tagt mindestens 3 - 4 mal pro Schuljahr, bei Bedarf auch mehr.
Die schriftliche Einladung erfolgt  unter Angabe von Datum, Zeit, Ort  und der Tagesordnungspunkte mindestens  10 Tage  vor der Sitzung. Bei begründeten Eilfällen kann diese auch kürzer sein.
Sie kann auch nach Absprache per E-Mail erfolgen.
b. Die SER Sitzungen sind nicht öffentlich, Ausnahmen sind Informationsveranstaltungen.
c. Weitere  Personen (z.B. Schulleiter, u.a. Gäste) können zu einzelnen TOP  eingeladen werden.
d. Anträge zur Tagesordnung können schriftlich bis spätestens 3 Tage vor der Sitzung gestellt werden.
e. Die Leitung der Sitzungen obliegt dem/der Vorsitzenden oder deren Stellvertreter/in.
f. Themen sollten sein: Infos der Schulleitung, Infos aus dem SER, u.a. Berichte aus den versch., Gremien usw. 
 

6. Beschlussverfahren

a. Der SER ist beschlussfähig, wenn mindestens 1/3 der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind.
b. Die Beschlussfähigkeit wird zu Beginn jeder Sitzung fest gestellt.
c. Beschlüsse des SER werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst.
d. Stimmberechtigt sind jeweils beide Vertreter/innen einer Klasse.
Ist ein Vertreter/in für 2 Klassen gewählt, so hat er auch 2 Stimmen (bitte deutlich anzeigen)
e. Die Abstimmung erfolgt offen, auf Verlangen eines Mitgliedes des SER geheim.
 

7. Ergebnisprotokoll

a. Über jede Sitzung des SER (u./o. einer AG) wird ein Ergebnisprotokoll angefertigt.
b. Es ist den Mitgliedern des SER, der Schulleitung, den Schulvorstandsmitgliedern und den Koop
Vertreter/innen innerhalb von 2 Wochen nach der Sitzung zu übersenden.
Sie kann auch nach Absprache per E-Mail erfolgen.
c. Bei jeder Sitzung wird eine Anwesenheitsliste geführt.
d. Wurde kein/e Protollführer/in gewählt, so wechseln sich die Mitglieder des SER beim
Anfertigen der Protokolle ab.
e. Das Ergebnisprotokoll muss mindestens enthalten:
-Datum, Ort, Beginn und Ende der Sitzung
-Tagesordnung
-Anträge, mit gefassten Beschlüssen und Abstimmergebnisse
-Verlauf der Sitzung im wesentlichen
f. Die Genehmigung des Protokolls erfolgt auf der nächsten Sitzung.
 

8. Ausschüsse

a. Die Mitglieder des SER können jederzeit zu einzelnen Themen Arbeitsgemeinschaften
(AG) bilden, über ihre Arbeit und Ergebnisse berichten sie regelmäßig im SER.
 

9. Veranstaltungen 

a. Der SER Vorstand (einzelne Mitglieder) versucht bei Schulveranstaltungen präsent zu sein.
b. Der SER kann für alle Erziehungsberechtigten der KGS Kirchweyhe (ggf. für alle Weyher Schulen) Informationsveranstaltungen zu speziellen Themen organisieren und leiten. 
 

10. Inkrafttreten und Gültigkeitsdauer der Geschäftsordnung

a. Die Geschäftsordnung des Schulelternrates der  KGS Kirchweyhe tritt  laut Beschluss des 
Schulelternrates vom 27.09.11 mit sofortiger Wirkung in Kraft
b. Die Geschäftsordnung sollten zu jeder neuen Wahlperiode im SER abgestimmt werden.