Schulordnung und Regeln für den Schulalltag

Schulordnung verändert

Ab sofort gilt probeweise eine neue Pausenregelung:

Das Pausengelände wurde erweitert; die Fläche beim Eingang Fuhrenkamp gehört jetzt dazu;

Außerdem darf der E-Trakt jetzt umrundet werden und endlich ist der Wall bei der Pyramide zum Spielgelände erklärt worden – allerdings müssen die Neuanpflanzungen dort noch schonlich behandelt werden.

In den Regenpausen dürfen die Schülerinnen und Schüler im Gebäude bleiben, auch auf den Gängen und oberen Stockwerken.

Der neunte Jahrgang darf jetzt ebenfalls den Innenhof bei der Cafeteria benutzen.

Ab dem 7. Jahrgang gilt: Auf Antrag und auf jeden Fall mit Unterstützung der Klassenlehrkraft dürfen Klassen während der Pausen und Freistunden in ihren Räumen bleiben.

Diese Regelungen gelten versuchsweise und werden auf der Gesamtkonferenz am 28.2.2012, wenn alle sich an die Regeln halten, verabschiedet.

 

Schulordnung der Kooperativen Gesamtschule Kirchweyhe

1. Grundsätze
Grundlage des Zusammenlebens in unserer Schule sind die Wahrung der Würde des Menschen und ein demokratisches Miteinander. Deshalb gehen wir freundlich und respektvoll miteinander um. Wir bemühen uns um gerechtes Handeln.

Alle haben das Recht, angstfrei an einer gewaltfreien Schule zu leben und weder körperlich noch seelisch verletzt zu werden.

Wir behandeln die Unterrichtsmaterialien, die Schuleinrichtung und das Gebäude pfleglich und sorgen aktiv für die Bewahrung von Sauberkeit und Ordnung. Wir gehen sparsam mit Energien und Vorräten um. Wir verhalten uns umweltbewusst und reduzieren und sortieren Abfälle.

2. Vor der ersten Unterrichtsstunde
Das Schulgebäude ist ab 7.00 Uhr geöffnet. Die Klassenräume, in denen anschließend Unterricht stattfindet, werden ab 7.45 Uhr aufgeschlossen. Dann beginnt auch die Aufsicht durch die Lehrkräfte. Die Klassenraumtüren bleiben der Aufsicht wegen geöffnet.

3. Stundenbeginn
Alle erscheinen pünktlich zum Unterricht. Ist die Lehrkraft 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn nicht erschienen, erkundigen sich die Klassensprecherin oder der Klassensprecher bzw. entsprechende Kurssprecher im Sekretariat nach einer Regelung.

4. Pausen
Die Pausenfläche ist auf dem Schulhof durch weiße Markierungen gekennzeichnet. Im Gebäude gehören der Eingangsbereich und die Caféteria zum Pausengelände. Alle Schülerinnen und Schüler verlassen in den großen Pausen die oberen Stockwerke, den Anbau und die unteren Flure vor den Klassen- und Fachräumen im Hauptgebäude.

Bei „Regenpausen“ (angekündigt durch eine Durchsage) bleiben alle Schülerinnen und Schüler im Gebäude (draußen ist keine Aufsicht); die Flure gehören dann ebenfalls zum Pausenbereich, die Unterrichtsräume jedoch nicht.

5. Aufenthalt bei Unterrichtsausfall und in der unterrichtsfreien Zeit
Aufenthaltsort für Schülerinnen und Schüler vor dem Unterricht ist die Mensa, dasselbe gilt für die Mittagspause. Wenn bei Unterrichtsausfall keine Vertretung möglich ist, gehen alle betroffenen Schülerinnen und Schüler in die Mensa, sofern keine andere Anweisung erfolgt.

6. Wechsel des Unterrichtsraums und Unterrichtsschluss
Verlässt die Klasse den Raum, werden die Tafel gewischt, das Licht ausgeschaltet und die Fenster geschlossen. Die Lehrkraft verläßt als letzte den Raum und schließt ab. Aus Versicherungsgründen und wegen der Aufsichtssituation müssen Schüler und Schülerinnen gleich nach ihrer jeweils letzten Unterrichtsstunde das Schulgelände verlassen. Die Fahrschülerinnen und -schüler warten bis 5 Minuten vor Abfahrt des Busses in der Mensa..

7. Verlassen des Schulgeländes vor Unterrichtsschluss
Die Schule darf den Schülerinnen und Schülern das Verlassen des Schulgeländes während ihrer Unterrichtszeit nur in besonderen Ausnahmefällen erlauben (Aufsichtspflicht der Schule). Ohne schriftliche Erlaubnis einer Lehrkraft ist das Verlassen des Schulgrundstücks nicht gestattet.

8. Weitere Verhaltensregeln im Gebäude und auf dem Gelände
- Gegessen und getrunken werden darf nur über gefliestem Boden, damit die Teppiche nicht dauerhaft verschmutzt werden.
- Während der Unterrichtszeit darf – außer in den Fachräumen – bei großem Durst Wasser getrunken werden.
- Auf Anweisung des Ministeriums besteht ein generelles Rauchverbot! Dies gilt ausdrücklich auch für alle, die schon 18 Jahre alt sind, ebenso für Lehrkräfte, Personal und alle Besucher.
- Rennen im Gebäude führt erfahrungsgemäß leicht zu Unfällen. Es muss deshalb unterbleiben.
- Ball spielen ist im Gebäude nicht erlaubt.
- Wir bemühen uns alle um möglichst wenig Lärm.

9. Mobiltelefone, MP3-Player etc.
Mobiltelefone müssen in den Schulgebäuden ausgestellt sein. Sie dürfen keine abgespeicherten Bilder oder Filme enthalten, die dem Erziehungsauftrag der Schule entgegen wirken (z.B. keine Gewaltszenen, keine Szenen sexistischen Inhalts- siehe Nieders. Schulgesetz). Die Einhaltung dieser Vorschrift darf jederzeit von Lehrkräften über-prüft werden. Nichtbeachtung kann eine Erziehungs- oder Ordnungsmaßnahme nach §61 des Niedersächsischen Schulgesetzes zur Folge haben. Bei Diebstahl oder Beschädigung sind Mobiltelefone nicht versichert! Entsprechendes gilt auch für MP3-Player und andere Ton- und Bildträger.

Bild-, Film- und Tonaufnahmen und -veröffentlichungen von Unterricht oder Lehrkräften sind ohne ausdrückliche Zustimmung der aufgenommen Personen unter Bezug auf das Strafgesetzbuch strikt verboten.

10. Fahrzeuge auf dem Schulgelände
Fahrräder werden auf dem Schulgelände geschoben und im Bereich der Videoüberwachungskameras in den Fahrradständern abgestellt und angeschlossen.

Mofas, Mopeds, Motorräder und Autos werden auf den ausgeschilderten Parkplätzen vor dem Schulgelände abgestellt (Ausnahme: Anlieferungen).

Auf keinen Fall dürfen die Zufahrten für Krankenwagen und Feuerwehr zugestellt werden!

11. Schlussbemerkungen
Keine Schulordnung kann so umfassend sein, dass sie für alle Fälle genaue Vorschriften enthält. Deshalb treten zu den oben genannten Bestimmungen andere hinzu, die sich aus Gesetzen und Erlassen des Ministeriums oder durch einzelne Anordnungen der Schulleiterin ergeben (z.B. das Verbot des Mitbringens von Waffen oder Alkohol). Es ist also nicht automatisch erlaubt, was nicht verboten ist!

Die Schulordnung wird zu Beginn der Schulzeit und bei Bedarf in den Klassen besprochen. Änderungen beschließt der Schulvorstand.

Diese Fassung der Schulordnung wurde von der Gesamtkonferenz am 23.02.2010 beschlossen.

Regeln für Schüler/innen und Lehrkräfte der KGS Kirchweyhe

(Beschluss der GK vom 25.9.06)

  1. Bei Stundenbeginn befindet sich jede/r Schüler/in an seinem /ihrem Platz. Die Lehrkräfte beginnen den Unterricht pünktlich.
  2. Zur gegenseitigen Begrüßung stehen alle auf.
  3. Käppis, Mützen und Jacken dürfen im Unterricht nicht getragen werden.
  4. Handys und andere elektronische Geräte sind ausgeschaltet, da sie im Gebäude nicht benutzt werden dürfen.
  5. Die Schüler/innen stehen während des Unterrichts nur auf Anfrage und in Ausnahmefällen auf.
  6. Während des Unterrichts spricht immer nur eine Person zur Zeit. Das Sprechen erfolgt nach vereinbarten Regeln (vernünftiges Melden).
  7. Während des Unterrichts sind Kaugummikauen und Essen verboten.
  8. Es wird nichts durch den Klassenraum geworfen.
  9. Auf Nachfrage ist das Trinken von ungezuckertem, klaren Wasser erlaubt.
  10. Die Stunde wird durch die Lehrkraft beendet.
  11. Der Klassenraum wird nach Beendigung des Unterrichts ordentlich hinterlassen, Fenster werden geschlossen, Stühle an die Tische geschoben, die Tafel wird gesäubert.
  12. Alle Klassendienste werden im Klassenbuch vermerkt; hier befindet sich auch eine Klassenliste.