1. Grundsätze
Grundlage des Zusammenlebens in unserer Schule sind die Wahrung der Würde des Menschen und ein demokratisches Miteinander. Deshalb gehen wir freundlich und respektvoll miteinander um. Wir bemühen uns um gerechtes Handeln. Alle haben das Recht, angstfrei an einer gewaltfreien Schule zu leben und weder körperlich noch seelisch verletzt zu werden. Wir behandeln die Unterrichtsmaterialien, die Schuleinrichtung und das Gebäude pfleglich und sorgen aktiv für die Bewahrung von Sauberkeit und Ordnung. Wir gehen sparsam mit Energien und Vorräten um. Wir verhalten uns umweltbewusst und reduzieren und sortieren Abfälle.
2. Vor der ersten Unterrichtsstunde
Das Schulgebäude ist ab 7 Uhr geöffnet. Ab 7:45 Uhr beginnt die Aufsicht durch die Lehrkräfte. Die Klassenraumtüren bleiben aus Gründen der Aufsichtspflicht verschlossen.
3. Stundenbeginn
Alle erscheinen pünktlich zum Unterricht. Ist die Lehrkraft 10 Minuten nach Unter-richtsbeginn nicht erschienen, erkundigt sich die Klassensprecherin oder der Klassen-sprecher bzw. entsprechende Kurssprecher im Sekretariat.
4. Aufenthalt bei Unterrichtsausfall und in der unterrichtsfreien Zeit
Aufenthaltsort für Schülerinnen und Schüler vor 7:45 Uhr ist die Mensa oder der Schulhof, dasselbe gilt für die Mittagspause (Ausnahme: Auf Antrag dürfen Schülerinnen und Schüler der 9. und 10. Klassen in der Mittagspause im eigenen Klassenraum bleiben, wenn sie ihren Schülerausweis dabei haben. Die vom Schulleiter unterschriebene Genehmigung wird von außen gut sichtbar über der Klassenraumtür angebracht). Wenn bei Unterrichtsausfall keine Vertretung möglich ist, gehen alle betroffenen Schülerinnen und Schüler in die Mensa, sofern keine andere Anweisung erfolgt.
5. Pausen
Im Gebäude gehören der Eingangsbereich, die Cafeteria und die Flure im Erdgeschoss (bis zu den Glastüren) zum Pausengelände. Alle Schülerinnen und Schüler verlassen in den großen Pausen die oberen Stockwerke, den Anbau und die unteren Flure vor den Klassen- und Fachräumen im Hauptgebäude. Wer möchte, kann in der Bücherei eine ruhige Pause verbringen. 3 Minuten vor Ende der großen Pausen kündigt der Gong das Ende der Pause und den Beginn des Unterrichts an. Alle machen sich dann auf den Weg zu ihren Klassen- oder Fachräumen.
Pausenhof:
- Gelände rund um den E-Trakt (Rundgang für die Schülerinnen und Schüler).
- Die Bereiche rund um die Fahrradständer im Eingangsbereich „Am Fuhrenkamp“ sind keine Pausenflächen.
- Das Gebüsch auf dem Wall ist ausschließlich für den 5. und 6. Schuljahrgang als Bewegungsbereich freigeben – bitte achtet darauf, Sträucher und Bäume nicht zu verletzen.
- Fußballspielen ist ausschließlich draußen und ausschließlich mit Softbällen unter Rücksichtnahme auf Unbeteiligte erlaubt.
- Aufenthaltsbereiche für verschiedene Schuljahrgänge:
- Schuljahrgänge 5 und 6: Grünfläche vor dem A-/B-Trakt (Spielausgabe) und Pausenhof
- Schuljahrgänge 7 und 8: Grünfläche vor dem A-Trakt (Bibliothek) und Pausenhof
- Schuljahrgänge 9 und 10: Grünfläche vor dem A-Trakt, Innenhof zur Mensa und Pausenhof
Bei Regenpausen bleiben alle Schülerinnen und Schüler im Schulgebäude:
- Schuljahrgänge 5 und 6 gehen in die Pausenhalle.
- Schuljahrgänge 7 und 8 gehen in die Pausenhalle.
- Schuljahrgänge 9 und 10 gehen in die Halle E oder bleiben in ihrem eigenen Klassenraum (siehe Punkt 4).
6. Wechsel des Unterrichtsraums und Unterrichtsschluss
Verlässt die Klasse den Klassen- oder Fachraum, werden die Tafel gewischt, das Licht ausgeschaltet und die Fenster geschlossen. Die Lehrkraft verlässt als Letzte den Raum und verschließt diesen.
7. Verlassen des Schulgeländes
Die Schule darf den Schülerinnen und Schülern das Verlassen des Schulgeländes während der Unterrichtszeit grundsätzlich nicht, sondern nur in besonderen Ausnahmefällen, erlauben. Letzteres bedarf der schriftlichen Erlaubnis einer Lehrkraft.
8. Weitere Verhaltensregeln im Schulgebäude und auf dem Schulgelände
Während der Unterrichtszeit darf (außer in den Fachräumen) bei großem Durst Wasser getrunken werden.
Es besteht ein generelles Rauchverbot.
Rennen und Ballspielen im Schulgebäude führt erfahrungsgemäß leicht zu Unfällen. Es muss deshalb unterbleiben.
Wir bemühen uns alle um möglichst wenig Lärm.
9. Mobiltelefone, MP3-Player usw.
Mobiltelefone und andere elektronische Geräte sind während der Unterrichts- und Pausenzeiten auf dem Schulgelände auszuschalten und nicht sichtbar aufzubewahren. Eine Verwendung ist nur im Ausnahmefall unter Aufsicht einer Lehrkraft möglich. Bei Verstößen gegen diese Regel ist jede Lehrkraft befugt, das entsprechende elektronische Gerät einzusammeln. Die Aushändigung erfolgt am Ende des Schultages durch das Sekretariat. Es dürfen keine Bilder oder Filme abgespeichert werden, die dem Erziehungsauftrag der Schule entgegenwirken (z. B. gewaltverherrlichende oder sexistische Inhalte o. Ä.). Bild, Film- und Tonaufnahmen sowie Veröffentlichungen von Personen sind ohne deren ausdrückliche Zustimmung strikt verboten.
10. Fahrzeuge auf dem Schulgelände
Fahrräder werden auf dem Schulgelände geschoben und in den Fahrradständern abgestellt und angeschlossen. Mofas, Mopeds, Motorräder und Autos werden auf den ausgeschilderten Parkplätzen vor dem Schulgelände abgestellt.
11. Schlussbemerkungen
Keine Schulordnung kann so umfassend sein, dass sie für alle Fälle genaue Vorschriften enthält. Deshalb treten zu den oben genannten Bestimmungen andere hinzu, die sich aus Gesetzen und Erlassen des Niedersächsischen Kultusministeriums oder durch einzelne Anordnungen des Schulleiters ergeben (z. B. das Verbot des Mitbringens von Waffen oder der Konsum von Alkohol). Es ist also nicht automatisch erlaubt, was nicht verboten ist! Die Schulordnung wird zu Schuljahresbeginn und bei Bedarf in den Klassen besprochen.
Beschluss der Gesamtkonferenz am 20.06.2017
KGS KIRCHWEYHE - WIR WOLLEN'S WISSEN!